Die ECE-Regelungen beinhalten eine Aufstellung von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Ersatzteile und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen.
Bremsbeläge gehören als Sicherheitsrelevante Ersatzteile zu den Fahrzeugkomponenten, welche einer Zulassung der jeweiligen nationalen Genehmigungsbehörde bedürfen.
Mit der ECE- R90 wurde eine neue europäische Regelung zur standardisierten Prüfung und Genehmigung von Austauschbremsbelägen geschaffen.
Diese ist im Rahmen der EG-Regelung 71 / 320 / EG Fassung 98 / 12 in das EG-Recht aufgenommen worden.
In Deutschland ergänzt sie für den Bereich Austauschbremsbeläge die „Allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) nach § 22 STVZO und ersetzt diese für neue Fahrzeuge.
In Deutschland, Frankreich und Spanien wird eine ECE R 90-Genehmigung für PKW und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t benötigt, die nach dem 31.03.2001 erstmals zugelassen wurden.
In England gilt die Regelung für alle ab 01.01.1999 erstmals zugelassenen Fahrzeuge bis 3,5 t. Für Beläge, welche in älteren Fahrzeugen eingesetzt werden, ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland weiterhin die ABE ausreichend.
ECE R 90-pflichtige Bremsbeläge dürfen ab dem 01.04.2001 innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten nur verkauft oder eingebaut werden, wenn sie über eine entsprechende Genehmigung verfügen.
Bestandteil einer Genehmigung nach ECE R 90 sind umfangreiche Fahrzeugtests und physikalische Prüfungen der Bremsbeläge.
Zusätzlich muss der Genehmigungsinhaber kontinuierlich die Einhaltung der Vorgaben innerhalb seiner Produktion überprüfen und gemäß DIN ISO 9000 ff dokumentieren.
Folgende Kriterien werden bei der Prüfung beurteilt.
Sicherheits-Prüfungen
Physikalische Prüfungen
Die Kennzeichnung freigegebener Bremsbeläge erfolgt durch einen Aufdruck auf der Rückseite der Trägerplatte (A).
Symbolerklärung:
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