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Batterieverordnung der EU: Label, Recycling & co. – diese Regeln gelten künftig

So unterschiedlich ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und ein E-Auto auch sind, eines haben sie doch gemeinsam: Beide benötigen eine Batterie. Während beim Verbrenner eine Starterbatterie zum Einsatz kommt, erhält der Stromer seine Energie von einer Traktionsbatterie. Klar, als Werkstatt-Profis wisst ihr das natürlich. Aber habt ihr auch auf dem Schirm, wie ihr welche Batterie am Ende ihres Lebenszyklus fachgerecht entsorgt, um die in den Batterien enthaltenen wertvollen Rohstoffe in der Kreislaufwirtschaft zu erhalten? Oder worauf ihr bei der Demontage der unterschiedlichen Batterietypen achten müsst? Damit in Sachen Batterien in Zukunft mehr Klarheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit herrscht, hat der Europäische Rat die neue Batterieverordnung auf den Weg gebracht.

Warum wurde die Batterieverordnung angepasst?

Batterien sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken – auch die Mobilität bringen sie wortwörtlich in Fahrt. Studien gehen davon aus, dass sich die Nachfrage nach Batterien bis 2030 vermutlich verzehnfachen wird, u.a. angefeuert durch die steigende Anzahl von E-Autos. Der wachsende Batteriemarkt hat die EU zum Handeln veranlasst: Die neue Richtlinie soll für mehr Klarheit bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Wiederverwertung von Batterien und Altbatterien sorgen.

Welches Ziel hat die neue Batterieverordnung?

Die EU verschärft mit der neuen Verordnung vor allem die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien. Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor. In allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien – von der Produktion bis zur Wiederverwertung – sollen Ressourcen und die Umwelt geschont werden. Das bedeutet z.B., dass bei der Herstellung neuer Akkus aus Altbatterien gewonnene Rohstoffe verwendet werden. Falls ihr euch schon immer mal gefragt habt, was eigentlich so an recyclebaren Rohstoffen in einem durchschnittlichen 400 kg schweren Lithium-Ionen-Akku steckt, hier kommt die Antwort:

 

•    Grafit: 33 kg
•    Kobalt: 12 kg
•    Nickel: 12 kg
•    Mangan: 11 kg
•    Lithium: 4 kg

 

Dazu kommen neben Kunststoffen auch noch z.B. Aluminium und Kupfer aus dem Batteriegehäuse.

 

Eine der wichtigsten Neuerungen: Statt wie bisher auf drei, nimmt die neue Batterieverordnung auf insgesamt fünf Batteriearten Bezug:

 

•    Herkömmliche Gerätebatterien (portable batteries)
•    Neu: Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes) als neue Batterieart (LMT batteries)
•    Fahrzeugbatterien für das Anlassen, die Beleuchtung und die Zündung von Fahrzeugen (SLI batteries)
•    Neu: Traktionsbatterien für den Antrieb von E-Autos und anderen Straßenfahrzeugen (electric vehicle batteries; EV batteries)
•    Industriebatterien zur Energiespeicherung und zum Antrieb von Industriefahrzeugen (industrial batteries)

Was ändert sich durch die neue Batterieverordnung?

Die neue Batterieverordnung nimmt Hersteller und Händler in die Pflicht. Unabhängig vom Typ müssen alle Batterien Labels tragen, die Informationen zu ihrer Kapazität, Performance, Langlebigkeit und chemischen Zusammensetzung liefern. Zudem müssen alle Batterien mit einem Symbol gekennzeichnet sein, das auf die richtige Entsorgung aufmerksam macht.

 

Für LMT-Batterien, EV-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Energiekapazität von über 2 Kilowattstunden (kWh) kommt der digitale Batteriepass in Form eines QR-Codes. In diesem Batteriepass müssen u.a. Angaben zum CO2-Fußabdruck der Batterie, Informationen zur Zusammensetzung und zur Demontage der Batterie abrufbar sein.

Welche Bedeutung hat die neue Batterieverordnung für Werkstätten?

Für freie Kfz-Werkstätten hat die neue Batterieverordnung gute Nachrichten im Gepäck: Sie dürfen Batterien von E-Fahrzeugen künftig warten und reparieren. Die Richtline sieht vor, dass Batterien für E-Fahrzeuge herausnehmbar und austauschbar sein müssen. Hersteller müssen den Fachleuten in Werkstätten alle für die Reparatur und den Austausch notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und erforderliche Zugänge für die On-Board-Diagnose gewähren.

Und was hat es mit der Euro 7 auf sich?

Im Zusammenhang mit Batterien und dem Kfz-Markt fällt derzeit häufig noch ein weiterer Begriff: die Abgasnorm Euro 7. Nach aktuellem Stand müssen ab dem Jahr 2026 erstzugelassene neue Automodelle die Vorgaben der Norm erfüllen. Dazu zählt u.a. die Haltbarkeit von Batterien in Elektroautos: Nach fünf Jahr muss der Gesundheitszustand (State of Health) bei mindestens 80 % liegen und nach acht Jahren oder 160.000 km bei mindestens 70 Prozent. Damit soll zum einen der Fahrzeughalter vor einem Wertverlust seines Autos geschützt werden, zum anderen aber auch die CO2 -Bilanz der Traktionsbatterien verbessert werden.