EU-Batterieverordnung: Label, Recycling & Co. – diese Regeln gelten künftig

So unterschiedlich ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und ein E-Auto auch sind, eines haben sie doch gemeinsam: Beide benötigen eine Batterie. Während beim Verbrenner eine Starterbatterie zum Einsatz kommt, erhält der Stromer seine Energie von einer Traktionsbatterie. Doch was passiert mit der Batterie am Ende ihres Lebenszyklus? Wie sieht die fachgerechte Entsorgung aus, wie können die in den Batterien enthaltenen wertvollen Rohstoffe in der Kreislaufwirtschaft erhalten werden, worauf muss Kfz-Fachpersonal bei der Demontage der unterschiedlichen Batterietypen achten? Damit in Sachen Batterien in Zukunft mehr Klarheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit herrscht, hat Brüssel die neue EU-Batterieverordnung auf den Weg gebracht.

Warum wurde die EU-Batterieverordnung angepasst?

Batterien sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken – auch die Mobilität bringen sie wortwörtlich in Fahrt. Studien gehen davon aus, dass sich die Nachfrage nach Batterien bis 2030 vermutlich verzehnfachen wird, u.a. angefeuert durch die steigende Anzahl von E-Autos. Der wachsende Batteriemarkt hat die EU zum Handeln veranlasst: Die neue EU-Batterieverordnung soll für mehr Transparenz bei der Herstellung, dem Gebrauch und der Wiederverwertung von Batterien und Altbatterien sorgen.

Welches Ziel hat die EU-Batterieverordnung?

Die EU verschärft mit der neuen Verordnung vor allem die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien. Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor. In allen Phasen des Lebenszyklus von Batterien – von der Produktion bis zur Wiederverwertung – sollen Ressourcen und die Umwelt geschont werden. Das bedeutet z.B., dass bei der Herstellung neuer Akkus aus Altbatterien gewonnene Rohstoffe verwendet werden. In einem durchschnittlichen, 400 kg schweren Lithium-Ionen-Akku stecken folgende Mengen recyclebarer Rohstoffe:

 

•    Grafit: 33 kg
•    Kobalt: 12 kg
•    Nickel: 12 kg
•    Mangan: 11 kg
•    Lithium: 4 kg

 

Dazu kommen neben Kunststoffen auch noch z.B. Aluminium und Kupfer aus dem Batteriegehäuse.

 

Eine der wichtigsten Neuerungen: Statt wie bisher auf drei, nimmt die neue EU-Batterieverordnung auf insgesamt fünf Batteriearten Bezug:

 

•    Herkömmliche Gerätebatterien (portable batteries)
•    Neu: Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes) als neue Batterieart (LMT batteries)
•    Fahrzeugbatterien für das Anlassen, die Beleuchtung und die Zündung von Fahrzeugen (SLI batteries)
•    Neu: Traktionsbatterien für den Antrieb von E-Autos und anderen Straßenfahrzeugen (electric vehicle batteries; EV batteries)
•    Industriebatterien zur Energiespeicherung und zum Antrieb von Industriefahrzeugen (industrial batteries)

Was ändert sich durch die neue EU-Batterieverordnung?

Die neue EU-Batterieverordnung nimmt Hersteller und Händler in die Pflicht. Unabhängig vom Typ müssen alle Batterien Labels tragen, die Informationen zu ihrer Kapazität, Performance, Langlebigkeit und chemischen Zusammensetzung liefern. Zudem müssen alle Batterien mit einem Symbol gekennzeichnet sein, das auf die richtige Entsorgung aufmerksam macht.

 

Auf alle Unternehmen, die innerhalb der EU mit Batterien handeln, kommt außerdem eine Sorgfaltspflicht zu. Ausgenommen sind nur KMU. Konkret bedeutet das für die Batterieindustrie, dass sie künftig menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen und nachweisen müssen. Das beinhaltet die Erstellung eines Managementsystems, eines Risikomanagementplans und einer Offenlegung von Informationen. Hinzu kommen regelmäßige Audits, Kontrollen und Dokumentationen.

 

Für LMT-Batterien, EV-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Energiekapazität von über 2 Kilowattstunden (kWh) kommt der digitale Batteriepass in Form eines QR-Codes. In diesem Batteriepass müssen u.a. Angaben zum CO2-Fußabdruck der Batterie, Informationen zur Zusammensetzung und zur Demontage der Batterie abrufbar sein.

Und was hat es mit der Euro 7 auf sich?

Im Zusammenhang mit Batterien und dem Kfz-Markt fällt derzeit häufig noch ein weiterer Begriff: die Abgasnorm Euro 7. Nach aktuellem Stand müssen ab dem Jahr 2026 erstzugelassene, neue Automodelle die Vorgaben der Norm erfüllen. Dazu zählt u.a. die Haltbarkeit von Batterien in Elektroautos: Nach fünf Jahr muss der Gesundheitszustand (State of Health) bei mindestens 80 % liegen und nach acht Jahren oder 160.000 km bei mindestens 70 Prozent. Damit soll zum einen der Fahrzeughalter vor einem Wertverlust seines Autos geschützt werden, zum anderen aber auch die CO2 -Bilanz der Traktionsbatterien verbessert werden.