Die Entwicklung im Bereich der Fahrzeugsicherheit steht auch im Nutzfahrzeug-Bereich nicht still. Und das ist auch gut so. Schließlich können Kollisionen mit den großen und schweren Fahrzeugen für kleinere Verkehrsteilnehmer oft fatal enden. Zuletzt machte der Abbiegeassistent für Lkw und Busse positive Schlagzeilen. Doch auch im Bereich der passiven Sicherheit tut sich weiterhin einiges. So etwa beim hinteren Unterfahrschutz.
In der auch außerhalb Europas anerkannten UNECE-Regelung Nummer 58 definiert die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Unterfahrschutzsystemen am Heck insbesondere von Lkw und Anhängern. Diese sollen bei einer Kollision von kleineren Fahrzeugen mit dem Heck von Lkw oder deren Anhängern das Unterfahren des Aufbaus bzw. der Ladepritsche vermeiden. Auf diese Weise sollen die Folgen und die Schwere eines Unfalls deutlich reduziert werden. Um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, wurde die UNECE-Regelung Nummer 58 überarbeitet.