LED Light Bar 470 Single Twin

Die LED Light Bar 470 Single Twin ist der erste HELLA Doppel-Zusatzfernscheinwerfer, der gem. ECE-Regelung 48 mittig am Fahrzeug angebaut werden darf. Der neue Doppelscheinwerfer beinhaltet 2 Lichteinheiten mit jeweils 8 Hochleistungs-LED in einem Gehäuse. Diese Light Bar eignet sich besonders für die aerodynamische Dachmontage auf LKW-Kabinen. Auch eine Anbau-Kombination mit weiteren LED Light Bars oder auch runden Zusatzscheinwerfern ist möglich.

  • Doppel-Zusatzfernscheinwerfer für mittigen Anbau am Fahrzeug

PRODUKTMERKMALE

  • 2 Lichteinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse
  • Mit 2 x 8 lichtstarken Hochleistungs-LED
  • ECE-typgeprüft R112 Fernlicht und R10 EMV
  • Für mittigen Anbau am Fahrzeug zulässig nach ECE-Regelung 48 (Scheinwerfer für Fernlicht)
  • Für die aerodynamische Dachmontage mittig auf Truck-Kabinen
  • Effektive Wärmeableitung der LED-Elektronik durch Gehäuse aus wärmeleitendem Kunststoff (niedriges Gewicht)
  • Niedrige Bauhöhe: 44 mm
  • Multivolt: 9 – 33 Volt, 2 x18 Watt Gesamtleistungsaufnahme
  • Stoß- und vibrationsbeständig nach HELLA Norm 67101
  • Für Offroad-Einsatz tauchfähig (Watfähigkeit bis 1 m Wassertiefe bis zu 30 Minuten), IP 6K7 und IP 6K9K (hochdruckreinigerfest)

PROGRAMMÜBERSICHT

Beschreibung  

Artikel-Nr.

LED-Fernscheinwerfer LED Light Bar 470 Single Twin
(ECE Ref. 17,5 + 17,5), Multivolt 12 /24 V, 2 x 18 Watt
1FJ 958 130-301
Fernscheinwerfer LED Light Bar 470 Single Twin
Anbringung Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen
Anzahl 2 oder 4 Stück, bei N3-Fahrzeugen*, max. 6 Stück
Fernlicht nur einschalten, wenn keine Blendung des Gegenverkehrs.
Elektrische Schaltung Die Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur entweder gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein. Sind zwei zusätzliche Scheinwerfer für Fernlicht angebaut, dann dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig leuchten. Beim Übergang vom Abblendlicht zum Fernlicht muss mindestens 1 Paar für Fernlicht eingeschaltet werden. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer  leichzeitig erlöschen.
Sonstige Vorschriften Die Summe der Referenzzahlen aller am Fahrzeug einschaltbaren Fernscheinwerfer darf nicht mehr als 100 betragen.