Wird die oben genannte Problematik im Zusammenhang mit aktivierter Geschwindigkeitsregelanlage (Tempomat) festgestellt, kann eine mögliche Ursache dafür ein defektes Anhängersteuermodul sein.
Hinweis:
Die Problematik ist nur im Fahrmodus mit Tempomat bei automatischer Abbremsung durch die adaptive Geschwindigkeitsregelanlage zu bemängeln. Wird das Fahrzeuggespann manuell (Bremspedal) eingebremst tritt die Fehlfunktion nicht auf!
Durch einen Softwarefehler im Anhängersteuermodul können, unter den oben genannten Umständen, die Anhängerbremsleuchten nicht angesteuert werden.
Abhilfe:
Anhängersteuermodul nach Herstellerangaben gegen eine
verbesserte Version austauschen. Wenden Sie sich in diesem Fall an eine autorisierte Fachwerkstatt.
Seitens des Fahrzeugherstellers wurde die Problematik bereits aufgegriffen und die Halter der betroffenen Fahrzeuge benachrichtigt. Es ist aber davon auszugehen, dass aus diversen Gründen nicht alle Fahrzeuge überprüft bzw. nachgebessert wurden.
Gar nicht hilfreich
Sehr hilfreich