Xenon Scheinwerfer

Hier finden Sie nützliches Grundlagenwissen und wertvolle Tipps zum Thema Xenon Scheinwerfer.

Xenon-Scheinwerfer bringen deutlich mehr Licht auf die Straße als klassische Halogen-Scheinwerfer. Sie erhöhen die Sicherheit bei Dunkelheit und sind mittlerweile in fast allen Fahrzeugklassen vertreten. Entdecken Sie auf dieser Seite wie Xenon-Scheinwerfer aufgebaut sind und wie sie funktionieren. Zudem erfahren Sie hier, welche Ursachen zum Ausfall der Xenon-Vorschaltgeräte führen, wie sich Fehler schnell finden lassen und wie gefährlich es ist, illegale Xenon-Scheinwerfer nachzurüsten.

Wichtiger Sicherheitshinweis
Die nachfolgenden technischen Informationen und Tipps für die Praxis wurden von HELLA erstellt, um Kfz-Werkstätten in ihrer Arbeit professionell zu unterstützen. Die hier auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen sollen nur von einschlägig ausgebildetem Fachpersonal genutzt werden.

 

BI XENON MODUL: FUNKTION

Der Xenon-Scheinwerfer besteht aus der Gasentladungslampe, dem Xenon-Vorschaltgerät und dem Reflexions- bzw. Projektionssystem. Bi-Xenon bedeutet, dass Fern- und Abblendlicht von einem Projektionsmodul realisiert wird. Dieses hat den Vorteil, dass nur ein Vorschaltgerät benötigt wird. So werden auf engstem Bauraum zwei Lichtverteilungen mit großem Lichtstrom realisiert.

Funktion

Durch den Einsatz einer beweglichen Blende kann rein mechanisch zwischen den Lichtverteilungen für das Fern- und Abblendlicht umgeschaltet werden. Damit ist außer der Stellmechanik für die Blende kein zusätzlicher Aufwand für einen separaten Scheinwerfer mit eigener Steuerelektronik notwendig. Zudem reicht das Fernlicht weiter, und die Randbereiche der Straße werden deutlich besser ausgeleuchtet.

XENON-VORSCHALTGERÄTE: FUNKTION

Das EVG (E) zündet das Edelgasgemisch in der Lampe mit einem Hochspannungsimpuls von bis zu 30 kV (4. Generation). Er bewirkt, dass ein Funke zwischen den Elektroden der Lampe überschlägt. Das EVG steuert den Lampenstart, damit die Lampe schnell ihre Betriebsphase erreicht, und regelt anschließend die Lampenleistung auf konstant 35 W.

 

Ein Gleichspannungswandler erzeugt aus dem Fahrzeugbordnetz die benötigten Spannungen für die Elektronik und die Lampe. Die Brückenschaltung liefert eine 300-Hz-Wechselspannung, um die Xenon-Lampen zu betreiben. Mehrere Kontroll- und Sicherheitsschaltungen sind im Gerät integriert.

 

Mehrere Kontroll- und Sicherheitsschaltungen sind im Gerät integriert.

 

Eine Abschaltung des Systems innerhalb von 0,2 Sekunden erfolgt bei

  • Fehlendem oder defektem Brenner
  • Beschädigtem Kabelstrang oder Lampenteil
  • Differenzstrom (Fehlerstrom) über 30 mA, mit ansteigendem Differenzstrom wird die Abschaltzeit geringer

 

Zum Schutz der Vorschaltelektronik sorgt eine Zählschaltung dafür, dass eine defekte Lampe nur siebenmal gezündet wird. Danach erfolgt die Abschaltung.

 

Sollte der Kabelstecker während des Betriebs abgezogen werden, sind die Spannungsstecker nach < 0,5 Sekunden praktisch spannungslos (< 34 V), sodass auch bei Nichtbeachtung des Warnhinweises keine unmittelbare Gefahr durch einen Stromschlag besteht.

Eigenschaften und Unterschiede der 3. / 4. Generation gegenüber der 5. / 6. Generation

Merkmale 3. Generation 4. Generation 5. Generation 6. Generation
(Xenius)
Brenner D2 D2 D1 D1 / D3
Interner Zünder X      
Externer Zünder   X    
Gefilterte und geschirmte Version   X    
Vollgeschirmtes System     X X
Längeres Kabel möglich   X    
Verbesserte Zündzuverlässigkeit   X    
Lasergeschweißtes Gehäuse     X X
Alle AFS-Funktionen integriert     X  
LIN-Kommunikation       X

 

Zündmodul

  • Die verschiedenen Versionen erfüllen u. a. unterschiedliche Grenzwerte bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit.
  • Die Hauptunterschiede zwischen der 3. und 4. Xenon Generation sind ein Zündgerät mit bzw. ohne Metall-Schirmung und die Kabelgruppe zwischen Vorschalt- und Zündgerät, die mit oder ohne Schirmung ausgeführt ist.

XENON VORSCHALTGERÄT DEFEKT: AUSFALLURSACHE

Ein defektes Vorschaltgerät hat einen Totalausfall des Scheinwerfers zur Folge.

 

Ursachen für einen Ausfall des Vorschaltgeräts sind:

  • Fehlende Spannungsversorgung
  • Fehlende Masseverbindung
  • Defekte Elektronik im Gerät
  • Interne Kurzschlüsse

XENON VORSCHALTGERÄT PRÜFEN: FEHLERSUCHE

  • Überprüfen, ob das Vorschaltgerät Zündversuche zum Zünden der Lampe nach Einschalten des Lichts ausführt. Die Zündversuche sind in der Nähe des Scheinwerfers deutlich hörbar. Werden erfolglose Zündversuche ausgeführt, sollte die Xenon-Lampe durch Tauschen mit der Lampe vom anderen Scheinwerfer überprüft werden.
  • Wird kein Zündversuch ausgeführt, sollte die Sicherung überprüft werden.
  • Ist die Sicherung in Ordnung, die Spannungs- und Masseversorgung direkt am Vorschaltgerät prüfen. Die Spannung muss mindestens 9 V betragen.
  • Sind die Spannungs- und Masseversorgung sowie die Xenon-Lampe in Ordnung, ist ein defektes Vorschaltgerät die Fehlerursache.

XENON SCHEINWERFER NACHRÜSTEN - ILLEGALE UMRÜSTUNG: HINWEIS

Xenon-Scheinwerfer sehen schick aus und verleihen dem Fahrzeug Oberklasse-Attribute. Das verleitet so manchen Autofahrer, sein Fahrzeug mit Xenonlicht aufzuwerten. Man kauft ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entfernt die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, sägt ein Loch in die Abdeckkappe, steckt die Xenon-Lampe in den Reflektor, verbindet das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz, und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Aber Vorsicht! Diese Vorgehensweise gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und ist gesetzwidrig: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweiteregulierung und Scheinwerfer- Reinigungsanlage.

XENON SCHEINWERFER NACHRÜSTEN - GESETZLICHE GRUNDLAGE: WISSENSWERTES

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweiteregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 bzw. Beachtung der nationalen Vorschriften).

 

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§ 19 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 StVZO). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5 Absatz 1 Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

TECHNISCHE HINTERGRÜNDE
  • Hohe Blendwerte: Durch Messungen im Lichtlabor wurde festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht.
  • Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-Fachen überschreiten.
  • Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
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