Signalleuchte
Hier finden Sie wertvolles Wissen und nützliche Tipps rund um das Thema Signalleuchten für Autos.
Wichtiger Sicherheitshinweis
Die nachfolgenden technischen Informationen und Tipps für die Praxis wurden von HELLA erstellt, um Kfz-Werkstätten in ihrer Arbeit professionell zu unterstützen. Die hier auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen sollen nur von einschlägig ausgebildetem Fachpersonal genutzt werden.
Außenleuchten – ob vorne seitlich oder hinten am Fahrzeug angebracht – informieren durch ihre Signale die anderen Verkehrsteilnehmer und sind daher maßgeblich für die Sicherheit im Straßenverkehr mitverantwortlich.
Eine konventionelle Pkw-Signalleuchte besteht im Prinzip aus drei Baugruppen: dem Lampenträger, dem Gehäuse und der Abschlussscheibe.
Um die lichttechnischen Anforderungen zu erfüllen, muss das Licht der Lichtquellen gesammelt und gerichtet, umgelenkt und verteilt werden. Hierzu werden verschiedene optische Bauelemente eingesetzt.
Sämtliche Funktionen in einer Rückleuchte arbeiten lediglich auf einer Stufe, egal ob bei Tag, Nacht oder einem hellen, nebligen Morgen. Die einzige vorhandene Möglichkeit der Anpassung an schlechtes Wetter ist das Nebelschlusslicht. Dieses wird aber häufig falsch eingesetzt und führt damit zu Irritationen. Zusätzliche Informationen wie z. B. schwache Bremsung oder eine Vollbremsung werden nicht vermittelt.
Durch ASIGNIS® kann das Licht der einzelnen Signale einer Heckleuchte (Bremse, Blinker etc.) aber den aktuellen Umständen angepasst werden. Je nach Witterung und Sichtverhältnissen kann die Lichtintensität der Signale (z. B. heller am Tag und dunkler in der Nacht oder beim Bremssignal) variiert werden.
Der Wunsch nach unterscheidbaren Bremssignalen kann unter anderem durch eine größere Signalfläche, eine Steigerung der Helligkeit oder durch das Hinzufügen einer erhöhten Blinkfrequenz erfüllt werden. Das Bremslicht wird verzögerungsabhängig in drei Stufen aktiviert: Je stärker die Verzögerung, umso mehr LEDs leuchten auf. Bei einer Vollbremsung sorgt ein blinkendes Teilfeld des roten Bremslichts für eine zusätzliche Warnfunktion.
Bei vielen Fahrzeugen werden die Leuchtmittel per Puls-Weiten Modulation (PWM) angesteuert. Dieses bringt gleich mehrere Vorteile für die Fahrzeugbeleuchtung. Einerseits können für verschiedene Funktionen die gleichen Glühlampen eingesetzt werden, und die Lebensdauer der Glühlampen verlängert sich.
Auch bei den Heckleuchten des Golf V findet man eine PWM vor. Durch die PWM ist es möglich, sowohl für das Brems- als auch für das Schlusslicht eine 21-W-Glühlampe einzusetzen. Die Pulsweite wird so moduliert, dass die 21-W-Glühlampe annähernd den gleichen Lichtstrom besitzt wie eine 5-W-Glühlampe. Wird jetzt aber die Bremse betätigt, ist die Einschaltzeit so lang, dass am Bremslicht 13,5 V anliegen und die 21-W-Glühlampe den vollen Lichtstrom (s. Abb.) abgibt. Wird die Bremse wieder gelöst, geht die Spannung auf 5,74 V zurück.
Beim Wechsel von Glühlampen in Signalleuchten müssen immer die Angaben und Spezifikationen des Herstellers beachtet werden. Wird eine falsche Glühlampe eingesetzt, besteht die Gefahr, dass die gewünschte Lichtstärke nicht erreicht wird.
Aufgrund des Umfangs der gesetzlichen Regelungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten Vorschriften erläutert. In folgenden Verordnungen findet man aber alles Relevante für Signalleuchten, ihre Eigenschaften und Verwendungen:
76/759/EWG, ECE-R6, StVZO § 54
Blinkleuchten vorn, hinten und seitlich
76/758/EWG, ECE-R7, StVZO §§ 51 und 53
Begrenzungs- und Schlussleuchten vorn und hinten
77/540/EWG, ECE-R77, StVZO § 51
Parkleuchten vorn und hinten
ECE-R87
Tagfahrleuchten
77/539/EWG, ECE-R23, StVZO § 52
Rückfahrscheinwerfer
76/758/EWG, ECE-R7, StVZO § 53
Bremsleuchten
77/538/EWG, ECE-R38, StVZO § 53d
Nebelschlussleuchten
76/760/EWG, ECE-R4, StVZO § 60
Kennzeichenleuchten
ECE-R3
Rückstrahler
Blinkleuchten vorn, hinten und seitlich | |
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Anzahl vorn | Zwei |
Anzahl hinten | Zwei oder vier |
Anzahl seitlich (optional) |
Eine pro Seite |
Farbe | Gelb |
In der Höhe | Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander |
An der Seite | Anbauhöhe zwischen 350 mm und 1500 mm und max. 1800 mm vom vorderen Fahrzeugumriss |
Elektrische Schaltung | Ein elektronischer Warnblinkgeber besteht aus einem Taktgeber, der Lampen über ein Relais einschaltet. Außerdem verfügt er über eine Kontrollschaltung die stromabhängig arbeitet, welche beim Ausfall einer Lampe die Blinkfrequenz verändert. Die Frequenz der Blinksignale liegt zwischen 60 und 120 pro Minute. Alle Blinkleuchten einer Seite müssen synchron arbeiten. |
Einschaltkontrolle | Grüne Kontrollleuchte |
Sonstiges | Für die Überwachung der Blinkanlage gibt es je nach Anforderung verschiedene Funktionskontrollen (Einkreis-, Zweikreis-Kontrolle) |
Begrenzungsleuchten (PKW) vorn | |
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Anzahl | Zwei oder vier |
Farben | Weiß, bei gelben Hauptscheinwerfern auch gelb |
Anbau | Die Anordnung ist gleich dem der vorderen Blinkleuchten. |
Sonstiges | Über 1600 mm breite Fahrzeuge und Anhänger benötigen Begrenzungsleuchten (nach vorn). |
Schlussleuchten | |
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Anzahl | Zwei oder vier |
Farbe | Rot |
In der Höhe | Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander |
Elektrische Schaltung | Keine besonderen Vorschriften |
Sonstiges | Bei einer Doppelfunktion (Brems-, Schlusslicht) muss das Lichtstärkenverhältnis der Einzelfunktionen mindestens 5 zu 1 betragen. |
Nebelschlussleuchten | |
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Anzahl | Eine oder zwei |
Farbe | Rot |
In der Höhe | Zwischen 250 mm und 1000 mm zulässig |
In der Breite | Der Abstand zur Bremsleuchte muss mindestens 100 mm betragen. |
Elektrische Schaltung | Die Nebelschlussleuchten dürfen nur funktionieren, wenn Abblend-, Fern- oder die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Sie müssen unabhängig von den Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können. |
Einschaltkontrolle | Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün |
Sonstiges | Die sichtbare leuchtende Fläche darf nicht mehr als 140 cm2 betragen. Die Leuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden. |
Nebelschlussleuchten | |
---|---|
Anzahl | Eine oder zwei |
Farbe | Rot |
In der Höhe | Zwischen 250 mm und 1000 mm zulässig |
In der Breite | Der Abstand zur Bremsleuchte muss mindestens 100 mm betragen. |
Elektrische Schaltung | Die Nebelschlussleuchten dürfen nur funktionieren, wenn Abblend-, Fern- oder die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Sie müssen unabhängig von den Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können. |
Einschaltkontrolle | Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün |
Sonstiges | Die sichtbare leuchtende Fläche darf nicht mehr als 140 cm2 betragen. Die Leuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden. |
Kennzeichenleuchten | |
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Anzahl | Je nach Anforderung ein bis zwei Leuchten |
Farbe | Weiß |
Anbau | Keine besonderen Vorschriften |
Elektrische Schaltung | Keine besonderen Vorschriften |
Einschaltkontrolle | Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün |
Sonstiges | Das hintere Kennzeichen muss so beleuchtet sein, dass es auch noch in 25 m Entfernung lesbar ist. Die Mindestleuchtdichte auf der gesamten Fläche muss mindestens 2,5 cd/m2 betragen. |
Rückfahrleuchten | |
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Anzahl | Eine oder zwei |
Farbe | Weiß |
In der Höhe | 250 mm bis 1200 mm zulässig |
In der Breite | Keine besonderen Vorschriften |
Elektrische Schaltung | Die Schaltung funktioniert nur bei eingeschalteter Zündung und eingelegtem Rückwärtsgang. |
Parkleuchten | |
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Anzahl | Je nach Anforderung zwei vorn und zwei hinten oder auf jeder Seite eine |
Farbe | Weiß |
In der Höhe | Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander |
Elektrische Schaltung | Die Parkleuchten müssen auch funktionieren, ohne dass andere Leuchten eingeschaltet sind. |
Einschaltkontrolle | Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün |
Sonstiges | In der Regel wird die Funktion der Parkleuchte von den Schlussleuchten übernommen. |
Seitenmarkierungsleuchten | |
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Anzahl | Je nach Fahrzeuglänge |
Farbe | Gelb |
In der Höhe | Zwischen 250 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 3000 mm vom vorderen Fahrzeugumriss und max. 1000 mm vom hinteren Fahrzeugumriss |
Elektrische Schaltung | Keine besonderen Vorschriften |
Tagfahrleuchten | |
---|---|
Anzahl | Zwei vorn |
Farbe | Weiß |
In der Höhe | Zwischen 250 mm und 1500 mm zulässig |
In der Breite | Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander |
Elektrische Schaltung | Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet werden. |
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