Signalleuchte

Hier finden Sie wertvolles Wissen und nützliche Tipps rund um das Thema Signalleuchten für Autos.

Signalleuchten haben eine wichtige Sicherheitsfunktion. Sie zeigen die Verzögerung und Richtungsänderung an und machen das Fahrzeug bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer besser erkennbar. Auf dieser Seite lässt sich entdecken, wie Signalleuchten aufgebaut sind und welche Technik hinter neuen Signal-Systemen steckt. Zudem lassen sich hier die häufigsten Ausfallursachen für Signalleuchten, Tipps für die Fehlersuche und Hinweise auf wichtige Vorschriften finden.

Wichtiger Sicherheitshinweis
Die nachfolgenden technischen Informationen und Tipps für die Praxis wurden von HELLA erstellt, um Kfz-Werkstätten in ihrer Arbeit professionell zu unterstützen. Die hier auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen sollen nur von einschlägig ausgebildetem Fachpersonal genutzt werden.

 

SIGNALLEUCHTE: AUFBAU

Außenleuchten – ob vorne seitlich oder hinten am Fahrzeug angebracht – informieren durch ihre Signale die anderen Verkehrsteilnehmer und sind daher maßgeblich für die Sicherheit im Straßenverkehr mitverantwortlich.

Eine konventionelle Pkw-Signalleuchte besteht im Prinzip aus drei Baugruppen: dem Lampenträger, dem Gehäuse und der Abschlussscheibe.

 

  • Der Lampenträger positioneirt eine oder mehrere Lichtquellen richtig zum optischen System der Leuchte.

 

  • Das Gehäuse enthält die Reflektoren, die in der Regel  angeformt sind.

 

  • Die Abschlussscheibe sorgt durch zusätzliche Optikstrukturen für die Verteilung des Lichts.

 

Um die lichttechnischen Anforderungen zu erfüllen, muss das Licht der Lichtquellen gesammelt und gerichtet, umgelenkt und verteilt werden. Hierzu werden verschiedene optische Bauelemente eingesetzt.

Signalleuchte: Optische Systeme mit Glühlampen

Optische Systeme mit Glühlampen

ASIGNIS® – ADAPTIVES SIGNAL-SYSTEM: FUNKTION

Sämtliche Funktionen in einer Rückleuchte arbeiten lediglich auf einer Stufe, egal ob bei Tag, Nacht oder einem hellen, nebligen Morgen. Die einzige vorhandene Möglichkeit der Anpassung an schlechtes Wetter ist das Nebelschlusslicht. Dieses wird aber häufig falsch eingesetzt und führt damit zu Irritationen. Zusätzliche Informationen wie z. B. schwache Bremsung oder eine Vollbremsung werden nicht vermittelt.

 

Durch ASIGNIS® kann das Licht der einzelnen Signale einer Heckleuchte (Bremse, Blinker etc.) aber den aktuellen Umständen angepasst werden. Je nach Witterung und Sichtverhältnissen kann die Lichtintensität der Signale (z. B. heller am Tag und dunkler in der Nacht oder beim Bremssignal) variiert werden.

 

Der Wunsch nach unterscheidbaren Bremssignalen kann unter anderem durch eine größere Signalfläche, eine Steigerung der Helligkeit oder durch das Hinzufügen einer erhöhten Blinkfrequenz erfüllt werden. Das Bremslicht wird verzögerungsabhängig in drei Stufen aktiviert: Je stärker die Verzögerung, umso mehr LEDs leuchten auf. Bei einer Vollbremsung sorgt ein blinkendes Teilfeld des roten Bremslichts für eine zusätzliche Warnfunktion.

TIPPS FÜR DEN UMGANG MIT SIGNALLEUCHTEN: PRAXIS-TIPPS

Bei vielen Fahrzeugen werden die Leuchtmittel per Puls-Weiten Modulation (PWM) angesteuert. Dieses bringt gleich mehrere Vorteile für die Fahrzeugbeleuchtung. Einerseits können für verschiedene Funktionen die gleichen Glühlampen eingesetzt werden, und die Lebensdauer der Glühlampen verlängert sich.

 

Auch bei den Heckleuchten des Golf V findet man eine PWM vor. Durch die PWM ist es möglich, sowohl für das Brems- als auch für das Schlusslicht eine 21-W-Glühlampe einzusetzen. Die Pulsweite wird so moduliert, dass die 21-W-Glühlampe annähernd den gleichen Lichtstrom besitzt wie eine 5-W-Glühlampe. Wird jetzt aber die Bremse betätigt, ist die Einschaltzeit so lang, dass am Bremslicht 13,5 V anliegen und die 21-W-Glühlampe den vollen Lichtstrom (s. Abb.) abgibt. Wird die Bremse wieder gelöst, geht die Spannung auf 5,74 V zurück.

 

Beim Wechsel von Glühlampen in Signalleuchten müssen immer die Angaben und Spezifikationen des Herstellers beachtet werden. Wird eine falsche Glühlampe eingesetzt, besteht die Gefahr, dass die gewünschte Lichtstärke nicht erreicht wird.

SIGNALLEUCHTE DEFEKT: SYMPTOME

Eine defekte Signalleuchte ist an folgenden Symptomen zu erkennen:

  • Keine Signalabgabe bei einzelnen Funktionen, z. B. Bremslicht, d. h. erhöhtes Sicherheitsrisiko gerade bei Nachtfahrten
  • Aufleuchten der Kontrollleuchte im Armaturenbrett (Ausfallkontrolle, wenn vorhanden)
  • Aufleuchten von zwei Lichtfunktionen, z. B. Blinker und Schlusslicht

SIGNALLEUCHTE PRÜFEN: FEHLERSUCHE

Sollte eine Signalleuchte ausfallen, gibt es immer mehrere mögliche Ursachen. Bei der Fehlersuche sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Überprüfen der Leuchtmittel und ggf. ersetzen
  • Lampenträger auf Korrosion und Kontaktunterbrechungen prüfen
  • Spannungsversorgung inkl. Sicherungen prüfen
  • Steckerverbindung auf Korrosion und mechanische Beschädigungen prüfen
  • Bei Fahrzeugen mit Puls-Weiten-Modulation die Signale mit einem Oszilloskop/Diagnosetester überprüfen.

SIGNALLEUCHTE VORSCHRIFTEN: WISSENSWERTES

Aufgrund des Umfangs der gesetzlichen Regelungen werden an dieser Stelle nur die wichtigsten Vorschriften erläutert. In folgenden Verordnungen findet man aber alles Relevante für Signalleuchten, ihre Eigenschaften und Verwendungen:

 

76/759/EWG, ECE-R6, StVZO § 54
Blinkleuchten vorn, hinten und seitlich

 

76/758/EWG, ECE-R7, StVZO §§ 51 und 53
Begrenzungs- und Schlussleuchten vorn und hinten

 

77/540/EWG, ECE-R77, StVZO § 51
Parkleuchten vorn und hinten

 

ECE-R87
Tagfahrleuchten

 

77/539/EWG, ECE-R23, StVZO § 52
Rückfahrscheinwerfer

 

76/758/EWG, ECE-R7, StVZO § 53
Bremsleuchten

 

77/538/EWG, ECE-R38, StVZO § 53d
Nebelschlussleuchten

 

76/760/EWG, ECE-R4, StVZO § 60
Kennzeichenleuchten

 

ECE-R3
Rückstrahler

Blinkleuchten vorn, hinten und seitlich
Anzahl vorn Zwei
Anzahl hinten Zwei oder vier
Anzahl seitlich
(optional)
Eine pro Seite
Farbe Gelb
In der Höhe Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig
In der Breite Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander
An der Seite Anbauhöhe zwischen 350 mm und 1500 mm und max. 1800 mm vom vorderen Fahrzeugumriss
Elektrische Schaltung Ein elektronischer Warnblinkgeber besteht aus einem Taktgeber, der Lampen über ein Relais einschaltet. Außerdem verfügt er über eine Kontrollschaltung die stromabhängig arbeitet, welche beim Ausfall einer Lampe die Blinkfrequenz verändert. Die Frequenz der Blinksignale liegt zwischen 60 und 120 pro Minute. Alle Blinkleuchten einer Seite müssen synchron arbeiten.
Einschaltkontrolle Grüne Kontrollleuchte
Sonstiges Für die Überwachung der Blinkanlage gibt es je nach Anforderung verschiedene Funktionskontrollen (Einkreis-, Zweikreis-Kontrolle)
Begrenzungsleuchten (PKW) vorn
Anzahl Zwei oder vier
Farben Weiß, bei gelben Hauptscheinwerfern auch gelb
Anbau Die Anordnung ist gleich dem der vorderen Blinkleuchten.
Sonstiges Über 1600 mm breite Fahrzeuge und Anhänger benötigen Begrenzungsleuchten (nach vorn).

 

Schlussleuchten
Anzahl Zwei oder vier
Farbe Rot
In der Höhe Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig
In der Breite Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander
Elektrische Schaltung Keine besonderen Vorschriften
Sonstiges Bei einer Doppelfunktion (Brems-, Schlusslicht) muss das Lichtstärkenverhältnis der Einzelfunktionen mindestens 5 zu 1 betragen.
Nebelschlussleuchten
Anzahl Eine oder zwei
Farbe Rot
In der Höhe Zwischen 250 mm und 1000 mm zulässig
In der Breite Der Abstand zur Bremsleuchte muss mindestens 100 mm betragen.
Elektrische Schaltung Die Nebelschlussleuchten dürfen nur funktionieren, wenn Abblend-, Fern- oder die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Sie müssen unabhängig von den Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können.
Einschaltkontrolle Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün
Sonstiges Die sichtbare leuchtende Fläche darf nicht mehr als 140 cm2 betragen. Die Leuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden.
Nebelschlussleuchten
Anzahl Eine oder zwei
Farbe Rot
In der Höhe Zwischen 250 mm und 1000 mm zulässig
In der Breite Der Abstand zur Bremsleuchte muss mindestens 100 mm betragen.
Elektrische Schaltung Die Nebelschlussleuchten dürfen nur funktionieren, wenn Abblend-, Fern- oder die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind. Sie müssen unabhängig von den Nebelscheinwerfern ausgeschaltet werden können.
Einschaltkontrolle Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün
Sonstiges Die sichtbare leuchtende Fläche darf nicht mehr als 140 cm2 betragen. Die Leuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden.
Kennzeichenleuchten
Anzahl Je nach Anforderung ein bis zwei Leuchten
Farbe Weiß
Anbau Keine besonderen Vorschriften
Elektrische Schaltung Keine besonderen Vorschriften
Einschaltkontrolle Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün
Sonstiges Das hintere Kennzeichen muss so beleuchtet sein, dass es auch noch in 25 m Entfernung lesbar ist. Die Mindestleuchtdichte auf der gesamten Fläche muss mindestens 2,5 cd/m2 betragen.
Rückfahrleuchten
Anzahl Eine oder zwei
Farbe Weiß
In der Höhe 250 mm bis 1200 mm zulässig
In der Breite Keine besonderen Vorschriften
Elektrische Schaltung Die Schaltung funktioniert nur bei eingeschalteter Zündung und eingelegtem Rückwärtsgang.
Parkleuchten
Anzahl Je nach Anforderung zwei vorn und zwei hinten oder auf jeder Seite eine
Farbe Weiß
In der Höhe Zwischen 350 mm und 1500 mm zulässig
In der Breite Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander
Elektrische Schaltung Die Parkleuchten müssen auch funktionieren, ohne dass andere Leuchten eingeschaltet sind.
Einschaltkontrolle Gelb, vor 1981 zugelassene Fahrzeuge auch grün
Sonstiges In der Regel wird die Funktion der Parkleuchte von den Schlussleuchten übernommen.
Seitenmarkierungsleuchten
Anzahl Je nach Fahrzeuglänge
Farbe Gelb
In der Höhe Zwischen 250 mm und 1500 mm zulässig
In der Breite Max. 3000 mm vom vorderen Fahrzeugumriss und max. 1000 mm vom hinteren Fahrzeugumriss
Elektrische Schaltung Keine besonderen Vorschriften
Tagfahrleuchten
Anzahl Zwei vorn
Farbe Weiß
In der Höhe Zwischen 250 mm und 1500 mm zulässig
In der Breite Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Karosserie, mindestens 600 mm auseinander
Elektrische Schaltung Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Abblendscheinwerfer eingeschaltet werden.

Einbauvorschriften Seitenansicht

Signalleuchte Vorschrift: Einbauvorschriften Seitenansicht

Seitenmarkierungsleuchten (SML) / Seitenmarkierungsrückstrahler (SMR)
1 SML/SMR: max. 1000 mm (vom hinteren Fahrzeugumriss)
2 Alle: max. 3000 mm
3 Fahrtrichtungsanzeiger: max. 1800 mm SML/SMR: max. 3000 mm (vom vorderen Fahrzeugumriss)
4 SMR: max. 900 mm, SML: 1500 mm
5 SML/SMR: min. 250 mm
6 SMR/SML: min. 250 mm, Fahrtrichtungsanzeiger: 350 mm
7 SMR: max. 900 mm, SML/Fahrtrichtungsanzeiger: 1500 mm

Einbauvorschriften Heckansicht

Signalleuchte Vorschrift: Einbauvorschriften Heckansicht

Seitenmarkierungsleuchten (SML) / Seitenmarkierungsrückstrahler (SMR
1 Gilt für Fahrtrichtungsanzeiger/Bremsleuchte/Schlussleuchte/ Rückstrahler: max. 600 mm
2 Gilt für Fahrtrichtungsanzeiger/Schlussleuchte/Rückstrahler
3 Hochgesetzte Bremsleuchte: min. 850 mm
4 Heckleuchte: min. 350 mm
5 Heckleuchte: max. 1500 mm
6 Hochgesetzte Bremsleuchte: max. 150 mm unter Heckleuchte oder 3

TYPPRÜFNUMMERN AN DEN SIGNALLEUCHTEN

Für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen gibt es nationale und internationale Bau- und Betriebsvorschriften, nach denen die Einrichtungen hergestellt und geprüft werden müssen. Für Signalleuchten gibt es besondere Genehmigungszeichen, die auf der Leuchte zu finden sind.

 

Ein Beispiel
Auf einer Leuchte ist zu lesen RS1 IAF 02 E1 Æ 31483:

  • R steht für Schlussleuchte,
  • S1 für Bremsleuchte,
  • IA für Rückstrahler,
  • F für Nebelschlusslicht, und 02 bedeutet, dass die Vorschrift zum zweiten Mal nach Erscheinen geändert worden ist.

 

Diese Merkmale sind in der Heckleuchte integriert:

  • Die Kennzeichnung E1 sagt aus, dass die Leuchte in Deutschland zugelassen wurde.
  • Der Pfeil gibt die Einbauvorrichtung der Leuchte an und zeigt daher stets zur Fahrzeugaußenseite. Ist kein Pfeil vorhanden, so kann die Leuchte hinten rechts oder links eingebaut werden.
  • Zum Schluss folgt die fünfstellige Typprüfnummer.

HILFE ZUR ENTSCHLÜSSELUNG DER ZIFFERN UND BUCHSTABENKOMBINATIONEN VON SIGNALLEUCHTEN

A Begrenzungsleuchte
AR Rückfahrleuchte
F Nebelschlussleuchte
IA Rückstrahler
R Schlussleuchte
S1 Bremsleuchte
1 Vordere Blinkleuchte (unterschiedliche technische Auslegung)
1a Vordere Blinkleuchte (unterschiedliche technische Auslegung)
1b Vordere Blinkleuchte (unterschiedliche technische Auslegung)
2a Hintere Blinkleuchte
5 Zusätzliche seitliche Blinkleuchte (für Fahrzeuge bis 6 m Länge)
6 Zusätzliche seitliche Blinkleuchte (für Fahrzeuge länger als 6 Meter)
SM1 Seitenmarkierungsleuchte (für alle Fahrzeuge)
SM2 Seitenmarkierungsleuchte (für Fahrzeuge bis 6 m Länge)

 

Die zulässigen Lichtstärkewerte sind je nach Funktion unterschiedlich groß. Veränderungen der Bewegung (Bremsen = 60 cd) haben stärkere Lichtsignale als die für Position und Orientierung (Schlusslicht = 4 cd).

 

S Schlusslicht
B Bremslicht
ZB Zusätzliches Bremslicht
BL Blinklicht
ZR Rücklicht
NES Nebelschlussleuchte
PO Positionslicht

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