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Clever umrüsten mit dem De-Minimis-Programm

20-05-2019

Die Transportbranche wird vom Bundesamt für Güterverkehr gezielt gefördert – und auch ihr könnt über ein dafür aufgelegtes Programm noch bis zum 30. September 2019 Fördermittel beantragen. Ein Teilprogramm nennt sich De-Minimis. Mit dieser so genannten Harmonisierungsförderung werden unter anderem Ausgaben unterstützt, die Sicherheit oder Umweltschutz betreffen. Geld gibt es dabei sowohl für Investitionen, die der Gesamteffizienz des Fuhrparks dienen, als auch für personen- oder fahrzeugbezogene Maßnahmen. Weil sich das sehr abstrakt anhört, wird oft übersehen, was tatsächlich förderfähig ist: Unter anderem die Umrüstung auf LED-Licht.

 

Vorteile von LED staatlich anerkannt
Denn: Wenn ihr euren Lkw oder Trailer auf LED umrüstet, leistet ihr eine „fahrzeugbezogene Maßnahme“. Damit ist ein wichtiges Förderkriterium erfüllt. Zudem entsprechen die Eigenschaften des LED-Lichts einer weiteren wichtigen Bestimmung von De-minimis, weil sie sich positiv auf die Sicherheit im Straßenverkehr und zusätzlich auch positiv auf die Umwelt auswirken. Denn LED-Scheinwerfer sind nicht nur heller und leuchten die Straße besser aus - sie haben auch einen deutlich geringeren Energiebedarf. Zudem ist ihre Langlebigkeit ein wichtiger Aspekt für Sicherheit und Umweltschutz.

 

Großes Spektrum an Produkten von HELLA
Nahezu alle LED-Produkte von HELLA könnt ihr fördern lassen. Das gilt speziell für Arbeits- Rückfahr- und Fernscheinwerfer. Doch auch für kleinere LED-Komponenten gibt es Geld. Dazu gehören beispielsweise Kenn-, Umriss- und Kennzeichenleuchten, aber auch Innenraumleuchten mit oder ohne Bewegungssensor. Konkrete Beispiele findest Du unter dem Link www.hella.com/truck/assets/media/190315_Ansichts-PDF_HELLA_Flyer_Nkw_De-minimis_Foerderung.pdf

 

So kommt ihr ans Fördergeld
Die Förderung durch De-minimis können alle Unternehmen des Güterkraftverkehrs beantragen, deren Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind. Wichtig: Die Maßnahme bekommst Du ausschließlich für Lkw, Anhänger und Auflieger von mindestens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Bezuschusst werden höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Fahrzeug ist dieser Betrag auf maximal 2.000 Euro gedeckelt. Jedes Unternehmen kann pro Kalenderjahr einen Zuwendungshöchstbetrag von 33.000 Euro in Anspruch nehmen. Der Vorteil: Der Antrag kann bereits gestellt werden, bevor die geförderte Maßnahme tatsächlich ausgeführt wird. Ihr braucht sie erst dann in Auftrag zu geben, wenn ein Zuwendungsbescheid von De-minimis vorliegt. Die Abrechnung und Auszahlung der Fördersumme erfolgt allerdings erst, wenn ein entsprechender Verwendungsnachweis vorgelegt wird.
Detaillierte Informationen und den Antrag bekommt ihr im Internet unter www.bag.bund.de, per E-Mail an info.foerdedlhy@enkxrprogramme@bag.bund.de sowie unter Tel. (0221) 57 76 26 99.

 

Weitere Infos findet ihr auch in unserem aktuellen Flyer.