Vom Gesetzgeber ist eine spezielle Typprüfung vorgeschrieben, bevor die Tagfahrleuchten für den Anbau am Pkw zugelassen werden. Dass HELLA Tagfahrleuchten alle erforderlichen Typprüfungen erfolgreich absolviert haben, erkennen Sie an den folgenden Kennzeichnungen:
Typprüfkennzeichnung „RL“ – steht für Tagfahrlicht
ECE-Kennzeichnung, z. B. „E1“ – Landeskennung 1 steht beispielsweise für Deutschland
Typprüfnummer, z. B. „00 1722“ – die beiden ersten Zahlen beschreiben den Stand der Vorschrift (im Beispiel 2000), die letzten Zahlen beschreiben die individuelle Nummer je Leuchte.
Einen Auszug der ABG sowie ein beispielhaftes Typprüfdokument können Sie sich hier ansehen:
Typprüfdokument Part (PDF)
Typprüfdokument Part II (PDF)
ABG Tagfahrleuchten-Set Universal (PDF)
ABG Tagfahrleuchten-Set im Klarglas-Design (PDF)
Im Gegensatz zum offiziell geprüften und zugelassenen Tagfahrlicht von HELLA können „Alternativlösungen“ zur teuren Überraschung werden. So zum Beispiel gedimmte Tagfahrlicht-Ersatzelektroniken. Diese dimmen zwar das Abblendlicht um bis zu 50 % auf ein tagfahrlichtähnliches Niveau, verändern die Scheinwerferleistung damit allerdings so stark, dass gleichzeitig deren Zulassung erlischt. Damit wären Sie im Fall einer Kontrolle nicht nur ohne Tagfahrlicht, sondern auch noch ohne funktionierendes Abblendlicht unterwegs. Unsere Empfehlung: erst schlau machen, dann schlau entscheiden – für HELLA Tagfahrleuchten.
Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie hier:
StVZO §49a (PDF)
ECE Regelung 48: Anbauvorschriften (PDF)
ECE Regelung 48: Zusatz (PDF)
ECE Regelung 87: Tagfahrlicht (PDF)
ECE Regelung 87: Tagfahrlicht (PDF)