Ja, bei einigen Modellen der Baureihen A6 und A8.
Der versierte Laie kann dies durchaus selbst erledigen. Für alle anderen Fälle empfehlen wir den Besuch in Ihrer Fachwerkstatt.
Im KFZ-Fachhandel / Internethandel
Ja, bei dem Signalbild und den verwendeten Glühlampen bzw. der verwendeten LED-Technologie.
Bis zu 1.000 Stunden bei Verwendung einer H6W-Lampe. Bis zu 3.000 Stunden bei Verwendung einer HiPer-16W-Lampe. Bis zu 10.000 Stunden bei den LED-Lösungen.
Zusatzscheinwerfer haben eine aktive Funktion, während Tagfahrlicht eine passive Signalfunktion hat.
Bei fahrzeugspezifischen Sets, wie z.B. beim Golf IV dauert der Einbau zwischen 1-2 Stunden. Bei universellen Sets, kann aufgrund der Fahrzeugvielfalt keine pauschale Zeitangabe gemacht werden. Hier sollte der Arbeitsaufwand immer erst mit der Werkstatt abgeklärt werden.
Nein. Motorräder werden in ihrer Erkennbarkeit nicht abgewertet, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer werden aufgewertet.
Nein. Bei zukünftigen LED-Versionen wird eine ähnliche Lichtfarbe wie bei den Xenon-Scheinwerfern erzielt. Sie bewegt sich aber immer noch im weißen Spektrum.
Nein. Tagfahrleuchten sind nicht dafür geeignet, aktives, für den Fahrer direkt nutzbares Licht auf die Straße zu bringen.
Ja, im gleichen Maße wie alle gängigen Scheinwerfer. HELLA verwendet in der Regel PC-Abschlussscheiben. Diese sind robuster als Glasabdeckscheiben.
Ja. Allen Sets liegen Kabel und Halterungen bei. Bei unseren LED-Tagfahrleuchten sind die Relais integriert.
Aufgrund der unterschiedlichen Einbausituationen sind die Sets nur mit einer Grundausstattung versehen. In der Regel sind aber zusätzliche Kabelsätze und Installationsmaterial in der Montageanleitung unter dem Punkt "Zubehör" aufgeführt. Diese können ebenfalls über den Handel oder eine Werkstatt bestellt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeugkarosserien und der damit verbundenen unterschiedlichen Einbausituationen ist es z. T. notwendig die Befestigungshalter für die Fahrzeuge selber anzufertigen.
e1 ist zum Beispiel die Kennzeichnung der Prüfung von Elektroniken. Hier wird nicht die Tagfahrleuchte geprüft.
E1 ist zum Beispiel die Typprüfkennzeichnung für Tagfahrleuchten gem. ECE R87.