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Das starke Beleuchtungsprogramm mit guter Marktabdeckung vom Innovationsführer Hella.
LED-Leuchten-Ausfallkontrolle
Im Zusammenhang mit diesen geringen Leistungen,
die sich deutlicht von einer
Glühlampenversion unterscheiden, kann es
beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu
Problemen bei der
Glühlampenausfallkontrolle kommen. Da die
Kontrolle der Blinkleuchten gesetzlich
vorgeschrieben ist, empfehlen wir die Leuchte
nur in Verbindung mit einem
Blinkleuchtensteuergerät ,
Hella-Artikel-Nr. 5DS 009 552-... zu
betreiben.
Darüber hinaus werden von einigen
Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen
detektiert. Dies stellt eine Komfortfunktion
des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich
vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von
seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle
der Beleuchtungseinrichtung befreit.
Auch hier kann es durch die geringen Leistungen
zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im
Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl
die Funktion gegeben ist). Die
Funktionsfähigkeit dieser
Lampenausfallkontrollen ist
ausschließlich durch den
Fahrzeughersteller feststellbar.