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Ausfallkontrolle bei LED-Blinkleuchten
Hella bietet zu allen Hella LED-Blinkleuchten elektronische Vorschaltgeräte an,
mit denen die Blinkleuchtenausfallanzeige für diverse Fahrzeugumrüstungen möglich wird.
Dies ist erforderlich, wenn der Fahrzeughersteller die Blinkleuchtenausfallkontrolle nicht über
sein Bordnetz sicher stellt. Das Verfahren ist von Hella patentiert. Es stehen derzeit drei
verschiedene Vorschaltgeräte und mehrere unterschiedliche LED-Blinkleuchtentypen
zur Verfügung.
LED-Blinkleuchtenausfallkontrolle:
der Hintergrund
Bild 1 zeigt den typischen Stromverlauf beim Einschalten einer Glühlampe.
Unterschiedliche Blinkgeber detektieren diesen auf verschiedene Art und Weise,
zum Beispiel durch
a) Messen der Impulsspitze oder
b) Messen des Stroms irgendwann während des Einschaltimpulses oder
c) Messen des Stroms nach dem Impuls, wenn der Strom konstant ist und eine
gewisse Stärke hat, oder
d) Ermittlung der gesamten Energie, die durch die Lampe fließt
(Größe der Fläche A)
Warum funktioniert die gesetzlich geforderte Ausfallerkennung bei verschiedenen
LED-Leuchten mit einigen Blinkgebern und mit einigen nicht?
Bild 2
Vorschrift in allen ECE-Staaten
Jetzt sichere Umrüstung auf
Hella-LED-Blinkleuchten durch
patentierte Hella-Elektronik
Bei Fahrzeugen mit einer Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr müssen die
Blinkleuchten überwacht werden: Der Ausfall einer Blinkleuchte muss optisch oder akustisch
im Fahrzeug angezeigt werden. Dies gilt in allen ECE-Staaten. Ein möglicher Ausfall der
Blinkleuchte muss somit vom Fahrzeug überwacht werden. Hierfür verwenden die Hersteller
diverse Kontrollen. Die heute im Einsatz befindlichen Ausfallkontrollen können einfache
LED-Leuchten nicht erkennen und zeigen einen Fehler an. Alle Hella LED-Blinkleuchten
besitzen eine integrierte Elektronik für die Ausfallkontrolle. Die Blinkleuchten überwachen sich
selbst. Sie erzeugen einen Impuls, der durch das elektronische Vorschaltgerät ausgewertet
wird. Dieses Vorschaltgerät simuliert eine 21W-Glühlampe, was den Betrieb mit
herkömmlichen Blinkgebern ermöglicht.
Schon beim Ausfall einer einzigen LED kann die Leuchte als defekt gelten, der Impuls wird
nicht erzeugt. Daraufhin schaltet das Vorschaltgerät die Glühlampensimulation ab und der
Blinkgeber meldet dem Fahrzeugführer den Defekt.
In Bild 2 ist der LED-Strom (I LED) in Relation dazu eingezeichnet.
Von den oben genannten Methoden kann hier keine funktionieren,
da weder ein Einschaltimpuls vorhanden noch die Stromstärke hoch genug ist oder
die Gesamtenergie durch beide Lampen gleich ist (Fläche B so groß ist wie A).
Fügt man einen einfachen ohmschen Widerstand ein, z.B. ein Widerstandskabel,
so wird der Strom um einen bestimmten Wert (IR) erhöht und es ergibt sich die Kurve
in Bild 3. Hier würde nur ein Blinkgeber nach Prinzip c) funktionieren.
Wählt man den Widerstand etwas höher, könnte eventuell Prinzip d) auch noch funktionieren.
Fällt danach die Leuchte durch mechanische Beschädigung aus, könnte der Blinkgeber
den eingefügten Widerstand als funktionstüchtige Glühlampe erkennen.
Somit würde eine einwandfrei arbeitende Leuchte angezeigt, obwohl diese nicht funktioniert!
Das bedeutet: In diesem Fall verliert das Fahrzeug die Zulassung für den öffentlichen
Straßenverkehr.
Für einen universellen Einsatz kommt nur eine Lösung in Frage, die mit allen Blinkgebern
im Markt funktioniert. Wie die bisherigen Ausführungen gezeigt haben, kann das praktisch
nur gewährleistet werden, wenn man den Stromverlauf einer Glühlampe durch eine
elektronische Schaltung ganz exakt nachbildet.
Da eine solche Schaltung sehr aufwendig ist, ist es nicht möglich, diese in die LED-Leuchte
zu integrieren. Um dennoch die Vorteile der LED-Leuchten zu nutzen,
wird für die Schaltung ein Vorschaltgerät benötigt.
Diese Kombination bietet die perfekte und vor allen Dingen gesetzeskonforme Problemlösung.
Bild 3
I = Strom
t = Zeit
1 = Impulsspitze
2 = Einschaltimpuls
3 = Einzelimpuls
4 = Glühlampe
5 = LED
Bild 1
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4.06
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